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    1. Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden, die den Verein über eine finanzielle Förderung und ihr Eigeninteresse hinaus durch Mitwirkung an der Verwirklichung der Vereinsziele aktiv unterstützen möchte.
    2. Förderndes Mitglied kann jede natürliche volljährige oder juristische Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt.
-   3. Eine Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Aufnahmeanträge minderjähriger Personen bedürfen der Unterschriften ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Beschluss wird der beantragenden Person schriftlich oder mittels elektronischer Post mitgeteilt. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ohne Begründung ablehnen. Dagegen kann die beantragende Person die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
+   3. Eine Aufnahme in den Verein erfolgt auf schriftlichen Antrag. Aufnahmeanträge minderjähriger Personen bedürfen der Unterschriften ihrer gesetzlichen Vertreter:innen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Beschluss wird der beantragenden Person per E-Mail schriftlich mitgeteilt. Der Vorstand kann den Aufnahmeantrag ohne Begründung ablehnen. Dagegen kann die beantragende Person die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
 
 6. Beendigung der Mitgliedschaft