diff --git a/spendenfaq.md b/spendenfaq.md index cf4572c3a514420a4993d8856d4ef6afbb48109e..26d50133ef8e84fba64e4b0850596dec858b2b6f 100644 --- a/spendenfaq.md +++ b/spendenfaq.md @@ -18,7 +18,9 @@ Organisationen können Fördermitglieder im Chaotikum e.V. werden und so unsere Arbeit kontinuierlich unterstützen. #### Können Unternehmen Fördermitglied werden und damit werben? -Das geht mit gewissen Einschränkungen. Damit hier kein aktives Sponsoring entsteht, darf ein Unternehmen keinen Link auf unsere Website setzen. Unternehmen die Fördermitglied sind können aber (ohne Link) z.B. auf ihrer Website darauf hinweisen. Sie dürfen den Hinweis allerdings nicht prominent auf Werbematerialen o.ä. platzieren. Solange lediglich ein Hinweis erfolgt, ist die Fördermitgliedschaft mit passivem Sponsoring gleichzusetzen und nach einem Schreiben des BMF von 2014 (Az. IV D 2 – S 700/08/10007:003) nicht Umsatzsteuerpflichtig und das Chaotikum kann eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Mehr informationen auf [vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/sponsoring-neu-geregelt). +Juristische personen wie Unternehmen können, wie auch natürliche Personen, Fördermitglied werden. Auf diese Mitgliedschaft, z.B. auf der Website des Unternehmens, hinzuweisen, ist, mit gewissen Einschränkungen, möglich. + +Damit kein aktives Sponsoring entsteht, darf ein Unternehmen keinen Link auf unsere Website setzen. Unternehmen die Fördermitglied sind können aber (ohne Link) z.B. auf ihrer Website darauf hinweisen. Sie dürfen den Hinweis allerdings nicht prominent auf Werbematerialen o.ä. platzieren. Solange lediglich ein Hinweis erfolgt, ist die Fördermitgliedschaft mit passivem Sponsoring gleichzusetzen und nach einem Schreiben des BMF von 2014 (Az. IV D 2 – S 700/08/10007:003) nicht Umsatzsteuerpflichtig und das Chaotikum kann eine Zuwendungsbestätigung ausstellen. Mehr informationen auf [vereinswelt.de](https://www.vereinswelt.de/sponsoring-neu-geregelt). Ist der Mitgliedsbeitrag eines Fördermitglieds sehr hoch, sind wir zudem aufgrund unserer Transparenzrichtlinien verpflichtet, dies im jährlichen Kassenbericht zu benennen. Mehr dazu unter **"Veröffentlicht ihr Spender namentlich auf eurer Webseite?"** weiter unten.