diff --git a/_posts/blog/2021-08-06-mitgemeintabgeschafft.markdown b/_posts/blog/2021-08-06-mitgemeintabgeschafft.markdown
index 4c79c5bde41367f2c6d6751815d495c0720fde54..568dec34e5b9d2a1cd94d44b7b75af1461647b55 100644
--- a/_posts/blog/2021-08-06-mitgemeintabgeschafft.markdown
+++ b/_posts/blog/2021-08-06-mitgemeintabgeschafft.markdown
@@ -20,6 +20,9 @@ Zuvor hatte sich eine Arbeitsgruppe gebildet, um die Satzungsänderungen für di
 
 Die Satzung verzichtet nun auf das generische Maskulinum und nutzt stattdessen inklusive Formulierungen. Im Vorweg kamen uns gewisse Bedenken zu Ohren, ob dies denn überhaupt erlaubt sei. Wir haben es ausprobiert und stellen fest: Es ist erlaubt. Weder Notar noch Amtsgericht oder Finanzamt haben irgendwelche Bedenken. Die Satzung wurde ohne Änderungswünsche in der Form eingetragen.
 
+{% include {{site.image}} url="https://chaotikum.org/assets/satzungdif.png"
+caption="Alte und neue Satzung" copyr=site.ccbync %}
+
 Die Änderungen beinhalten u.a. eine Abwandlung der Bezeichnungen im Vorstand: Aus „erster Vorsitzender“ wurde „erstes Vorstandsmitglied“ aus „Kassenwart“ wurde „kassenführendes Vorstandsmitglied“. Zahlreiche weitere Formulierungen wurden entsprechend angepasst.
 
 Weitestgehend nutzen wir geschlechtsneutrale Formulierungen, welche auf einen Gender-Gap verzichten. An einigen Stellen jedoch nutzen wir den Doppelpunkt als Gender-Gap. Auch dies führt nicht zu rechtlichen Problemen am Amtsgericht Lübeck. [Allerdings nutzt die Stadt Lübeck offiziell auch den Doppelpunkt in ihrer Kommunikation](https://www.luebeck.de/de/presse/pressemeldungen/view/134698). Wir würden jedoch behaupten, dass es auch an diesen Stellen problemlos möglich wäre, inklusive Formulierungen ohne expliziten Gender-Gap zu finden, sollten andere Gerichte hier mehr Bedenken haben.