diff --git a/schluesselordnung.md b/schluesselordnung.md index cac6bcde9f37a1e43b5edea2239e801e24ce0f6b..ae90d973568887babfe0b3e1daafc7308946d31c 100644 --- a/schluesselordnung.md +++ b/schluesselordnung.md @@ -19,7 +19,7 @@ image: "https://wiki.chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:ima_9982022.jpeg" </ol> 3. Verwaltung der Schlüssel <ol type="a"> -<li>Der Vorstand vergibt die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die verantwortliche Person wird im Folgenden als schließbeauftragte Person bezeichnet.</li> +<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person genannt.</li> <li>Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li> <li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).</li> <li>Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>