From c67b63807a2e5490cc3d39e27c3d016ba19a7cb9 Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: Lukas Ruge <tvluke@chaotikum.org>
Date: Thu, 3 Aug 2023 14:21:26 +0000
Subject: [PATCH] Update schluesselordnung.md

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 schluesselordnung.md | 12 ++++++------
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 </ol>
 3. Verwaltung der Schlüssel
 <ol type="a">
-<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person genannt.</li>
+<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person genannt.</li>
 <li>Die Ãœbertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li>
 <li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).</li>
 <li>Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
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 5. Verlust von Schlüsseln
 <ol>
 <li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
-<li>Bei verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
+<li>Bei verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
 <li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
 </ol>
-6. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person
+6. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person
 <ol type="a">
-<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
-<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
+<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
+<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
 </ol>
 7. Verlusst der Schließberechtigung
 <ol type="a">
 <li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds erlischt die Schließberechtigung.</li>
 <li>Der Vorstand kann in, begründeten Fällen, die Schließberechtigung eines ordentlichen Mitglieds entziehen.</li>
-<li>Bei Verlust der Schließberechtigung sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>
+<li>Bei Verlust der Schließberechtigung sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>
 </ol>
 
 #### Inkrafttreten
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