--- layout: verein title: Verein permalink: /verein/nutzung/ aside: true feature_image: "https://chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:nbspvonoben.jpg" --- ### Nutzungsordnung Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Chaotikum e.V., sowie der Vereinsräume. #### Hausrecht - Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins. - Falls kein Vorsitzender anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden. #### Schließberechtigung - Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden. - Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt. - Ein Mitglied kann mit Bürgschaft dreier schließberechtigter Mitglieder beim Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand. - Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen. #### Aufenthalt in den Vereinsräumen - Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet. - Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen. #### Techniknutzung - Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht. - Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen. - Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. - Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung. #### Geschäftsmäßige Nutzung Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt. #### Ordnung und Reinlichkeit In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Treppenhaus, Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln. ### Inkrafttreten Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 11.03.2015 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.