1. Mitglieder sind berechtigt die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
1. Mitglieder sind berechtigt die Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen.
2. Mitglieder sind verpflichtet die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern. Mitglieder sind verpflichtet die festgesetzten Beiträge fristgerecht zu zahlen.
2. Mitglieder sind verpflichtet die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
3. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf Vermögen des Vereins.
3. Mitglieder sind verpflichtet die festgesetzten Beiträge fristgerecht zu zahlen.
4. Mitglieder sind verpflichtet Änderungen ihrer Mitgliedsdaten dem Vorstand vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages mitzuteilen. Die Mitgliedsdaten umfassen: Name, Anschrift, E-Mail und Höhe des Mitgliedsbeitrags.
4. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf Vermögen des Vereins.
5. Mitglieder sind verpflichtet Änderungen ihrer Mitgliedsdaten dem Vorstand vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages mitzuteilen. Die Mitgliedsdaten umfassen: Name, Anschrift, E-Mail und Höhe des Mitgliedsbeitrags.