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### Nutzungsordnung
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung sämtlicher Geräte des Chaotikum e.V., sowie der Vereinsräume.
#### Hausrecht
- Das Hausrecht haben die Vorsitzenden des Vereins.
- Falls kein Vorstandsmitglied anwesend sein sollte, so kann das Hausrecht durch die Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder ausgeübt werden.
#### Schließberechtigung
- Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
- Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
- Ein Mitglied kann mit Bürgschaft dreier schließberechtigter Mitglieder beim Vorstand die Schließberechtigung beantragen. Über die Annahme des Antrags entscheidet der Vorstand.
- Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
#### Aufenthalt in den Vereinsräumen
- Grundsätzlich ist allen Mitgliedern der Aufenthalt in den Vereinsräumen gestattet.
- Verlässt das letzte Mitglied mit Schließberechtigung die Vereinsräume, haben noch in den Räumen verbleibende Personen auf dessen Aufforderung die Räume zu verlassen.
#### Techniknutzung
- Jedes Entfernen von Vereinseigentum aus den Vereinsräumen ist vorab beim Vorstand anzumelden. Dieser hat ein Vetorecht.
- Der Vorstand führt öffentlich eine Liste von Geräten, die ausschließlich zu Vereinszwecken ausgeliehen werden dürfen.
- Schäden am Vereinseigentum sind dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.
- Für private Gegenstände, die in den Vereinsräumen abgestellt werden, übernimmt der Verein keine Haftung.
#### Geschäftsmäßige Nutzung
Die geschäftsmäßige Nutzung von Vereinsräumen und Vereinseigentum ist untersagt.
#### Ordnung und Reinlichkeit
In den Vereinsräumen und den zugehörigen Anlagen (Treppenhaus, Toiletten) ist auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Das Vereinseigentum ist pfleglich zu behandeln.
### Inkrafttreten
Diese Nutzungsordnung wurde durch den Vorstand am 22.07.2021 beschlossen und tritt am 06.08.2021 in Kraft. Sie ersetzt alle vorher beschlossenen Nutzungsordnungen des Chaotikum e.V.