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Lukas Ruge authoredLukas Ruge authored
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Geldauflagen
Infomationen zum Thema Geldauflagen
Nach §153a der Strafprozessordung können Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt weren. Die Zahlungen gehen entweder an die öffentliche Hand oder auch an gemeinnützige Organisationen. Chaotikum e.V. garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen.
Eine Liste registrierter Orgnisation kann man z.B. hier einsehen.
Informationen für Richter und Staatsanwälte
Das Chaotikum geht zuverlässig und verantwortungsbewusst mit diesen Zahlungen um:
- Registrierter Geldauflagenempfänger: Das Chaotikum hat sich beim OLG Schleswig für das Land Schleswig Holstein als ein solcher Empfänger eintragen lassen. (LINK ZUR LISTE)
- Rechenschaft: Das Chaotikum leistet jährlich Rechenschaft über die erhaltenen Zahlungen. Diese werden in unserem Rechenschaftsbericht, der im ersten Quartal nach der Mitgliederversammlung veröfentlich wird, kenntlich gemacht. Das OLG wird jährlich über die eingegangen Zahlungen informiert.
- Verwendung: Alle Gelder werden fürden in der Satzung genannten Zweck des Vereins genutzt.
- Vertraulichkeit: Das Chaotikum garantiert Diskretion was die Informationen zu den einzelnen Vorgängen angeht.
- Seperate Kontoführung: Das Chaotikum hat ein seperates Bußgeldkonto eingerichtet.
- Keine Spende: Für eingegangene Bußgelder wird keine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
- Fristgerechte Meldung: Wir berichten fristgerecht den entsprechenden Stellen über eingegangene Zahlungen.
Gerne informieren wir Richter und Staatsanwälte über die Projekte die der Chaotikum e.V. unterstützt und durchführt oder lassen ihnen Informationsmaterial zukommen. Viele Informationen finden sie auch auf dieser Website.
Fragen können an vorstand@chaotikum.org gerichtet werden.