<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).</li>
<li>Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
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4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung
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<li>An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet. An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder. </li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden.</li>
<li>Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.
- Dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
- Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich. Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.</li>
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5. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person