<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
<li>Bei Verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
<li>Bei Verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
<li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
<li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
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<li>Aufgaben der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person
<li>Aufgaben der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person
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<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>