Es gilt die [Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html). Sowie alle weiteren Regelungen auf Bundes oder auf Landesebene.
Es gilt die [Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2](https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html). Sowie alle weiteren Regelungen auf Bundes- oder auf Landesebene.
* Derzeit können laut Landesverordnung Freizeiteinrichtungen geöffnet sein.
* Derzeit können laut Landesverordnung Freizeiteinrichtungen geöffnet sein.
* Es gilt derzeit weder 2G noch 3G für Freizeiteinrichtungen
* Es gilt derzeit weder 2G noch 3G für Freizeiteinrichtungen