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Update schluesselordnung.md

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<ol type="a">
<li>Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.</li>
<li>Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.</li>
<li>Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Antrag des ordentlichen Mitglieds. Er kann diese ohne Begründung ablehnen.</li>
<li>Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Anfrage des ordentlichen Mitglieds. Der Vorstand kann diese ohne Begründung ablehnen.</li>
<li>In Ausnahmefällen kann der Vorstand einen physikalischen Schlüssel an Personen, Gruppen oder Unternehmen vergeben, obwohl keine Mitgliedschaft besteht. In diesen Fällen ist ein Übergabeprotokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen.</li>
</ol>
3. Verwaltung der Schlüssel
<ol type="a">
<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person genannt.</li>
<li>Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li>
<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).</li>
<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten.</li>
<li>Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
</ol>
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung
<ol type="a">
<li>An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet. An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder. </li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden. Wer Schlüssel weitergiebt ist verpflichtet dies dort zu dokumentieren.</li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel hat, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden. Wer Schlüssel weitergiebt ist verpflichtet dies dort zu dokumentieren.</li>
<li>Die Annahme eines physikalischen Schlüssels geht mit Verantwortungen überein:
<ol>
<li>Wenn das digitale Schließsystem ausfällt, übernimmt eine Person mit Schlüssel die Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Nobreakspace für Mitglieder und Gäste zu öffnen.</li>
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<li>Die Frage ihrer eigenen Versicherung für den Fall eines Schlüsselverlusts.</li>
</ol>
</li>
<li>Pyhsikalische Schlüssel sind auf Aufforderung des Vorstands zeitnah zurück zu geben. Kommt eine Person der schriftlichen Auffordung an ihre E-Mail Adresse in den Mitgliederdaten nicht innerhalb von drei Monaten nach, kann der Vorstand den Verlust des Schlüssels erklären.</li>
<li>Physikalische Schlüssel sind auf Aufforderung des Vorstands zeitnah zurück zu geben. Kommt eine Person der schriftlichen Auffordung an ihre E-Mail Adresse in den Mitgliederdaten nicht innerhalb von drei Monaten nach, kann der Vorstand den Verlust des Schlüssels erklären.</li>
<li>Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
</ol>
</li>
<li>Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Die Nutzung der kryptografischen Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
</ol>
5. Verlust von Schlüsseln
<ol>
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<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
</ol>
7. Verlusst der Schließberechtigung
7. Verlust der Schließberechtigung
<ol type="a">
<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds erlischt die Schließberechtigung.</li>
<li>Der Vorstand kann in, begründeten Fällen, die Schließberechtigung eines ordentlichen Mitglieds entziehen.</li>
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