- Der Beitrag eines ordentlichen Mitgliedes muss mindestens 10 Euro betragen; der Vorstand kann in Einzelfällen Ausnahmen von diesem Mindestbeitrag erlauben.
- Der Vorstand kann einen Regelbeitrag festsetzen und diesen jederzeit an die aktuelle finanzielle Situation des Vereins anpassen. Der Regelbeitrag ist eine Empfehlung an die Mitglieder und nicht bindend.
- Der Beitrag ist monatlich im Voraus zu entrichten.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Monat, zu dem der erste Beitrag vollständig gezahlt wurde.