<li>Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
<li>Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
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<li>Die Nutzung der kryptografischen Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Die Nutzung der kryptografischen Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im Nobreakspace oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
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5. Verlust von Schlüsseln
5. Verlust von Schlüsseln
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<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
<li>Bei verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
<li>Bei Verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
<li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
<li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
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6. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person
6. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person