<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person genannt.</li>
<li>Der Vorstand verwaltet die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die beauftragte Person wird im Folgenden die mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person genannt.</li>
<li>Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li>
<li>Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li>
<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten.</li>
<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten.</li>
<li>Für die Vergabe von Physikalische Schlüsseln zum Space selbst (Tür im Keller) an schließberechtigte Mitglieder wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
<li>Für die Vergabe von Physikalische Schlüsseln zum Space selbst (Tür im Keller) an schließberechtigte Mitglieder wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Das Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
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4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung