Nach §153a der Strafprozessordung können Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt weren. Die Zahlungen gehen entweder an die öffentliche Hand oder auch an gemeinnützige Organisationen. Chaotikum e.V. garantiert die satzungsgemäße Verwendung der Zuweisungen.
Eine Liste registrierter Orgnisation kann man z.B. [hier](https://www.geldauflagenportal.de/show/all) einsehen.
## Informationen für Richter und Staatsanwälte
Das Chaotikum geht zuverlässig und verantwortungsbewusst mit diesen Zahlungen um:
- Registrierter Geldauflagenempfänger: Das Chaotikum hat sich beim OLG Schleswig für das Land Schleswig Holstein als ein solcher Empfänger eintragen lassen. (LINK ZUR LISTE)
- Rechenschaft: Das Chaotikum leistet jährlich Rechenschaft über die erhaltenen Zahlungen. Diese werden in unserem Rechenschaftsbericht, der im ersten Quartal nach der Mitgliederversammlung veröfentlich wird, kenntlich gemacht. Das OLG wird jährlich über die eingegangen Zahlungen informiert.
- Verwendung: Alle Gelder werden fürden in der [Satzung]() genannten Zweck des Vereins genutzt.
- Vertraulichkeit: Das Chaotikum garantiert Diskretion was die Informationen zu den einzelnen Vorgängen angeht.
- Seperate Kontoführung: Das Chaotikum hat ein seperates Bußgeldkonto eingerichtet.
- Keine Spende: Für eingegangene Bußgelder wird keine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
- Fristgerechte Meldung: Wir berichten fristgerecht den entsprechenden Stellen über eingegangene Zahlungen.
Gerne informieren wir Richter und Staatsanwälte über die Projekte die der Chaotikum e.V. unterstützt und durchführt oder lassen ihnen Informationsmaterial zukommen. Viele Informationen finden sie auch auf dieser Website.
Fragen können an vorstand@chaotikum.org gerichtet werden.
## Infomationen für Zahlungsflichtige
Wenn ihnen die Zahlung eines Bußgeldes auferlegt wurde kommt diese Zahlung beim Chaotikum e.V. Menschen zugute, welche sich mit den Risiken und Auswirkungen moderner Technologie auseinandersetzen, Schüler und Schulen unterstützen Informatik- und Medienbildung zu verbessern und sich für die Informationssicherheit und Kommunikationsfreiheit aller einsetzt.
Hier sind eine wichtige Infos:
- Bitte Überweisen sie ausschließlich auf das Konto:HIER KONTO-INFOS
- Den Eingang ihrer Zahlung müssen wir dem Gericht melden. Auch das Ausbleiben von Zahlungen haben wir dem Gericht zu melden.
- Geben sie bei allen Zahlungen das **vom Gericht genannte Aktenzeichen** als **Betreff** an, nur so ist eine gute Zuordnung möglich. Nur so können wir dem Gericht ihre Zahlung schnell melden.
- Wir dürfen für diese Zahlungen keine Spendenbescheinigung ausstellen. Spenden sind immer freiwillige zahlungen, dasist aber bei Bußgeldern nicht der Fall.
-Wir können nicht über Veringerung oder Aufschub von Zahlungen entscheiden, das kann nur das Gericht.
Fragen können an vorstand@chaotikum.org gerichtet werden.