Skip to content
Snippets Groups Projects
Commit cef734b3 authored by Lukas Ruge's avatar Lukas Ruge
Browse files

Antrag auf Klärung der jeweiligen schriftlichen Kommunikationswege in der Satzung

parent 5e161172
No related branches found
No related tags found
No related merge requests found
Pipeline #3172 passed
......@@ -59,7 +59,7 @@ feature_image: "https://wiki.chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:ima_9982022.j
1. Die Mitgliedschaft endet:
1. Bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung oder Erlöschung.
2. Durch Austritt oder Ausschluss.
2. Der Austritt ist dem Vorstand im Voraus schriftlich mitzuteilen.
2. Der Austritt ist dem Vorstand im Voraus postalisch oder per E-Mail mitzuteilen.
3. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden
{:.RomanNumbers}
......@@ -76,7 +76,7 @@ feature_image: "https://wiki.chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:ima_9982022.j
2. Mitglieder sind verpflichtet die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern.
3. Mitglieder sind verpflichtet die festgesetzten Beiträge fristgerecht zu zahlen.
4. Mitglieder haben in dieser Eigenschaft keinen Anspruch auf Vermögen des Vereins.
5. Mitglieder sind verpflichtet Änderungen ihrer Mitgliedsdaten dem Vorstand vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages mitzuteilen. Die Mitgliedsdaten umfassen: Name, Anschrift, E-Mail und Höhe des Mitgliedsbeitrags.
5. Mitglieder sind verpflichtet Änderungen ihrer Mitgliedsdaten dem Vorstand vor Fälligkeit des Mitgliedsbeitrages per E-Mail mitzuteilen. Die Mitgliedsdaten umfassen: Name, Anschrift, E-Mail und Höhe des Mitgliedsbeitrags.
8. Mitgliedsbeiträge
......@@ -127,9 +127,9 @@ feature_image: "https://wiki.chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:ima_9982022.j
4. Einberufung von Mitgliederversammlungen
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können beliebig oft stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen. Der Grund für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist in der Einladung anzugeben.
3. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von ordentlichen Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich mit Begründung vorliegen.
1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.
2. Außerordentliche Mitgliederversammlungen können beliebig oft stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich per E-Mail mit einer Frist von zwei Wochen. Der Grund für die außerordentliche Mitgliederversammlung ist in der Einladung anzugeben.
3. Anträge zur Mitgliederversammlung können vom Vorstand und von ordentlichen Mitgliedern eingebracht werden. Sie müssen eine Woche vor der Versammlung dem Vorstand schriftlich per E-Mail mit Begründung vorliegen.
4. über die Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Mitgliederversammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. Zur Annahme des Antrages ist eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
5. Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung des abzuändernden bzw. neu zu fassenden Paragraphen im genauen Wortlaut mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitgeteilt werden.
......@@ -164,7 +164,7 @@ feature_image: "https://wiki.chaotikum.org/_media/hackerspace:nbsp:ima_9982022.j
1. Die Satzung kann durch eine Geschäftsordnung ergänzt werden. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dürfen mit der Satzung nicht in Widerspruch stehen.
2. Die Geschäftsordnung wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen; über Änderungsanträge beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
3. Der Vorstand kann weitere Ordnungen erlassen.
4. Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich oder per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft.
4. Ordnungen, die vom Vorstand erlassen werden, müssen den Mitgliedern mindestens 2 Wochen vor ihrem in Kraft treten schriftlich per E-Mail bekannt gemacht werden. Erklärt innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Ordnung ein Viertel aller ordentlichen Mitglieder dem Vorstand ihren Widerspruch zur Ordnung, so tritt diese nur nach Zustimmung der nächsten Mitgliederversammlung in Kraft.
9. Auflösung des Vereins und Anfallsberechtigung
......
0% Loading or .
You are about to add 0 people to the discussion. Proceed with caution.
Finish editing this message first!
Please register or to comment