- Schlüssel im Sinne dieser Ordnung sind sowohl physikalische oder auch kryptographische Schlüssel; ist jeweils nur eine Gruppe gemeint, ist dies explizit erwähnt.
1. Schlüssel
- Der Vorstand vergibt die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die verantwortliche Person wird im Folgenden als schließbeauftragte Person bezeichnet.
Schlüssel im Sinne dieser Ordnung sind sowohl physikalische oder auch kryptographische Schlüssel, welche Zugang zum Gebäude oder zum Hackspace bieten; ist jeweils nur eine Gruppe gemeint, ist dies explizit erwähnt.
- Die Übertragung dieser Verantwortung wird festgehalten.
2. Schließberechtigung
- Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).
a. Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.
- An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet.
b. Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.
- An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder.
c. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Antrag des ordentlichen Mitglieds. Er kann diese ohne Begründung ablehnen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.
- Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden.
d. In ausnahmefällen kann der Vorstand einen physikalischen Schlüssel an Personen, Gruppen oder Unternehmen vergeben, obwohl keine Mitgliedschaft besteht. In diesen Fällen ist ein Übergabeprotokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen.
- Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt.
3. Verwaltung der Schlüssel
- Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.
a. Der Vorstand vergibt die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die verantwortliche Person wird im Folgenden als schließbeauftragte Person bezeichnet.
- Die Annahme eines physikalischen Schlüssels geht mit Verantwortungen überein:
b. Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.
c. Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).
d. Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz
a. An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet. An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder.
b. Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden.
c. Die Annahme eines physikalischen Schlüssels geht mit Verantwortungen überein:
- Wenn das digitale Schließsystem ausfällt, übernimmt eine Person mit Schlüssel die Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Nobreakspace für Mitglieder und Gäste zu öffnen.
- Wenn das digitale Schließsystem ausfällt, übernimmt eine Person mit Schlüssel die Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Nobreakspace für Mitglieder und Gäste zu öffnen.
- Eine Person, die einen physikalischen Schlüssel besitzt, übernimmt die Verantwortung dafür, wie sie mit dem Schlüssel umgehen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur
- Eine Person, die einen physikalischen Schlüssel besitzt, übernimmt die Verantwortung dafür, wie sie mit dem Schlüssel umgehen. Dies betrifft insbesondere, aber nicht nur
- Die Frage der kurzfristigen Weitergabe des Schlüssels an Dritte,
- Die Frage der kurzfristigen Weitergabe des Schlüssels an Dritte,
- Die Frage ihrer eigenen Versicherung für den Fall eines Schlüsselverlusts.
- Die Frage ihrer eigenen Versicherung für den Fall eines Schlüsselverlusts.
- Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.
- Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.
- Die schließbeauftragte Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.
d. Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.
- Die Vergabe kryptographischen Schlüssel regelt die Nutzungsordnung.
e. Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
- Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.
- Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben.
- Der Vorstand hat der schließbeauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind. Der Vorstand hat der schließbeauftragten Person keine Gründe zu nennen, da Mitgliederschaft keine öffentliche Information ist.
- Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden,
- dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die schließbeauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
- Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.
- Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.
5. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person
a. Die schließbeauftragte Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.
6. Verlusst der Schließberechtigung
a. Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.