<li>Die Frage ihrer eigenen Versicherung für den Fall eines Schlüsselverlusts.</li>
<li>Die Frage ihrer eigenen Versicherung für den Fall eines Schlüsselverlusts.</li>
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<li>Pyhsikalische Schlüssel sind auf Aufforderung des Vorstands zeitnah zurück zu geben. Kommt eine Person der schriftlichen Auffordung an ihre E-Mail Adresse in den Mitgliederdaten nicht innerhalb von drei Monaten nach, kann der Vorstand den Verlust des Schlüssels erklären.</li>
<li>Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
<li>Die Vergabe eines physikalischen Schlüssels ist gültig bis zur Neuwahl des Vorstands. Zu diesem Zeitpunkt sind alle physikalischen Schlüssel zurückzugeben. Der neue Vorstand entscheidet über die Vergabe erneut, diese Entscheidung dokumentiert er auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
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<li>Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich. Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.</li>
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5. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person
5. Verlust von Schlüsseln
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<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden.</li>
<li>Bei verlust eines kryptographischen Schlüssel informiert der Vorstand umgehend die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragte Person sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich.
<li>Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind. Dies kann der Austausch des Schließsystems auf Kosten der Person sein, die den Schlüssel verloren hat.</li>
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6. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person
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<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
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6. Verlusst der Schließberechtigung
7. Verlusst der Schließberechtigung
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<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>
<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>