<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds erlischt die Schließberechtigung.</li>
<li>Der Vorstand kann in, begründeten Fällen, die Schließberechtigung eines ordentlichen Mitglieds entziehen.</li>
<li>Bei Verlust der Schließberechtigung sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schlüssel beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>