<li>Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.</li>
<li>Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.</li>
<li>Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Antrag des ordentlichen Mitglieds. Er kann diese ohne Begründung ablehnen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.</li>
<li>Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Antrag des ordentlichen Mitglieds. Er kann diese ohne Begründung ablehnen.</li>
<li>In Ausnahmefällen kann der Vorstand einen physikalischen Schlüssel an Personen, Gruppen oder Unternehmen vergeben, obwohl keine Mitgliedschaft besteht. In diesen Fällen ist ein Übergabeprotokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen.</li>
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung
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<li>An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet. An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder. </li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden.</li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden. Wer Schlüssel weitergiebt ist verpflichtet dies dort zu dokumentieren.</li>
<li>Die Annahme eines physikalischen Schlüssels geht mit Verantwortungen überein:
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<li>Wenn das digitale Schließsystem ausfällt, übernimmt eine Person mit Schlüssel die Verantwortung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Nobreakspace für Mitglieder und Gäste zu öffnen.</li>
<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>
<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds erlischt die Schließberechtigung.</li>
<li>Der Vorstand kann in, begründeten Fällen, die Schließberechtigung eines ordentlichen Mitglieds entziehen.</li>
<li>Bei Verlust der Schließberechtigung sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>