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Commit b8804c49 authored by Lukas Ruge's avatar Lukas Ruge
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Update schluesselordnung.md

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### Schlüsselordnung
1. Schlüssel
**1. Schlüssel**
<ol type="a">
<li>Schlüssel im Sinne dieser Ordnung sind sowohl physikalische oder auch kryptographische Schlüssel, welche Zugang zum Gebäude oder zum Hackspace bieten; ist jeweils nur eine Gruppe gemeint, ist dies explizit erwähnt.</li>
</ol>
2. Schließberechtigung
<li>Schlüssel im Sinne dieser Ordnung sind sowohl physikalische oder auch kryptographische Schlüssel, welche Zugang zum Gebäude oder zum Hackspace bieten; ist jeweils nur eine Gruppe gemeint, ist dies explizit erwähnt.</li></ol>
**2. Schließberechtigung**
<ol type="a">
<li>Nur ordentliche Mitglieder können schließberechtigt werden.</li>
<li>Jedes Vorstandsmitglied ist schließberechtigt.</li>
<li>Der Vorstand entscheidet über die Vergabe einer Schließberechtigung auf Antrag des ordentlichen Mitglieds. Er kann diese ohne Begründung ablehnen. Der Vorstand kann in begründeten Fällen die Schließberechtigung entziehen.</li>
<li>In Ausnahmefällen kann der Vorstand einen physikalischen Schlüssel an Personen, Gruppen oder Unternehmen vergeben, obwohl keine Mitgliedschaft besteht. In diesen Fällen ist ein Übergabeprotokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen.</li>
</ol>
3. Verwaltung der Schlüssel
**3. Verwaltung der Schlüssel**
<ol type="a">
<li>Der Vorstand vergibt die Schlüssel oder überträgt diese Verantwortung im Ganzen oder in Teilen an ein anderes Mitglied. Die verantwortliche Person wird im Folgenden als schließbeauftragte Person bezeichnet.</li>
<li>Die Übertragung dieser Verantwortung wird in einem Protokoll einer Vorstandssitzung festgehalten.</li>
<li>Die Vergabe eines Schlüssels ist auf dem E-Mail-Verteiler des Vorstands festzuhalten (Siehe § 9 (2) Geschäftsordnung des Vorstands).</li>
<li>Für Physikalische Schlüssel zum Space selbst (Tür im Keller) wird ein Pfand in höhe von 10 Euro erhoben. Der Pfand wird bei Rückgabe an die Person übergeben, welche den Schlüssel zurückgibt. Bei Schlüsselweitergabe zwischen schließberechtigten Mitgliedern müssen diese die Pfandweitergabe untereinander klären.</li>
</ol>
4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung
**4. Vorgaben bei Schlüsselbesitz und Schließberechtigung**
<ol type="a">
<li>An physikalischen Schlüsseln ist kein Logo oder eine Adresse zu befestigen, die darauf rückschließen lässt, wo der Schlüssel eine Tür öffnet. An einem Schlüsselbund darf kein Chaotikum Logo, eine Beschriftung mit der Adresse des Chaotikums oder Logos von Veranstaltungen des Chaotikums, inklusive der MetaNook oder NooK befestigt sein. Dies beinhaltet auch Schlüsselbänder. </li>
<li>Wer einen physikalischen Schlüssel besitzt, ist im internen Bereich des Wikis dokumentiert und für jedes Mitglied einsehbar. Mit der Annahme eines Schlüssels erklärt sich die annehmende Person hiermit einverstanden.</li>
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<li>Die Nutzung der kryptografische Schlüssel soll üblicherweise nur erfolgen, wenn die Person, deren Schlüssel es ist, auch im oder in unmittelbarer Nähe der Tür ist, welche geöffnet oder geschlossen wird. Ist beabsichtigt, in Abwesenheit für eine andere Person die Tür zu öffnen, so darf dies nur erfolgen, wenn die Identität der anderen Person zweifelsfrei festgestellt werden kann, und einem bekannt ist, dass die Person eine Schließberechtigung hat.</li>
<li>Der Verlust eines Schlüssels ist dem Vorstand unverzüglich zu melden. Dieser informiert, wenn es sich um einen kryptographischen Schlüssel handelt, die schließbeauftragte Person, sofern dieser nicht im Vorstand ist. Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten sperrt diesen Schlüssel schnellstmöglich. Im Falle eines physikalischen Schlüssels beschließt der Vorstand, welche Maßnahmen notwendig sind.</li>
</ol>
5. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person
**5. Aufgaben der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person**
<ol type="a">
<li>Die schließbeauftragte Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person übernimmt die Aufgaben vollständig oder Teilweise entsprechend des Vorstandsbeschlusses</li>
<li>Die mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person schickt die Liste der Besitzer kryptographischer Schlüssel bei jeder Änderung der Liste an den E-Mail-Verteiler des Vorstands.</li>
</ol>
6. Verlusst der Schließberechtigung
**6. Verlusst der Schließberechtigung**
<ol type="a">
<li>Mit dem Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds sind kryptographische Schlüssel zu widerrufen und physikalische Schlüssel abzugeben. Der Vorstand hat der mit der Verwaltung der Schließberechtung beauftragten Person zum Zeitpunkt des Austritts eines Mitglieds mitzuteilen, dass dessen kryptographischer Schlüssel zu sperren sind.</li>
</ol>
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